Was Sie über die Hauptuntersuchung Ihres Autos wissen sollten
2. Feb 2012
Es gibt zwei Arten von Hauptuntersuchungen, den TÜV (technischer Überwachungs Verein) und ASU (Abgas Sonder Untersuchung). Das sind technische Sicherheitskontrollen und sie sind durch staatliche Gesetze und Anordnungen vorgeschrieben und geregelt. Sie müssen auf sogenannter privatwirtschaftlicher Basis gemacht werden.
Wird bei der Hauptuntersuchung kein Mangel am Fahrzeug oder Gerät festgestellt, bekommt es ein Zertifikat und kann für einen befristeten Zeitraum weiter gefahren, bedient werden. Die Hauptuntersuchungen gibt es nicht nur für Kfz oder Maschinen, es gibt sie auch für die Bahn.
Hauptuntersuchung für Kfz
Die Hauptuntersuchung gibt es seit 1951, damit soll sichergestellt werden, dass sich kein Kfz mit gravierenden Sicherheitsmängeln im Straßenverkehr Deutschlands bewegt. In der Zwischenzeit hat sich Hauptuntersuchung in allen EU-Staaten verfestigt. Sogar in den USA und weiteren Staaten gibt es sie, jedoch mit nur vergleichbaren Regeln. Die HU in Deutschland wird nicht von Behörden vorgenommen, sondern von Prüforganisationen wie DEKRA, TÜV Süd, TÜV Nord, um nur einige zu nennen. Diese Prüforganisationen unterliegen sehr strengen amtlichen Kontrollen. Für die HU gibt es genaue Richtlinien für deren Umfang und Ablauf. Am Schluss wird durch die Prüforganisation eine Beurteilung über Mängel am untersuchten Kfz an den Besitzer des Kfz gegeben. Hat das Auto keine oder sehr gering, dann wird die Prüfplakette auf dem Nummernschild angebracht.
Die Durchführung der HU und wie oft muss es sein
Bei der HU werden Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen und Wirkungsprüfungen durchgeführt. Ebenso bestimmte Bauteile, welche einen besonders hohen Verschleiß unterliegen werden überprüft. Das Kfz wir auf die Vorschriftsmäßigkeit gemäß der StVZO. Es wird die Verkehrssicherheit überprüft, nicht aber die Betriebssicherheit, dafür ist der Halter selbst verantwortlich. Alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge und Kfz-Anhänger unterliegen dieser Pflicht. Es gibt eine Ausnahme, Kfz mit einem roten Kennzeichen, Händlerfahrzeug oder Oldtimer, sie brauchen keine HU.
Auch Fahrzeuge der Bundeswehr und der Polizei brauchen nicht zu HU. Pkws müssen 24 Monate, ausgenommen Neufahrzeuge, diese müssen erst nach 36 Monaten zur HU, nachfolgend auch nach 24 Monaten. Alle Kfz, mit denen Personen transportiert werden, Busse, Taxen unterliegen einer 12-monatigen Untersuchungspflicht. Seit dem 01.01.2012 entfällt die Rückdatierung, dass bedeutet, wenn ein Kfz verspätete zur HU gebracht wird. Ist das länger als 2 Monate, wird eine Strafgebühr von 20 Prozent zur normalen Gebühr fällig.
Bild: panthermedia.net Diego Cervo
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